Nationaler Allokationsplan
Mit der Kanzlermehrheit hat der Deutsche Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen. Damit kann das Gesetz zum Emissionshandel in Kraft treten. Mit dem Emissionshandel soll der Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids verringert werden. Der europaweite Emissionshandel soll 2005 beginnen.
Emissionshandel kann beginnen
Mit dem Gesetz wird für eine gerechte Verteilung der Emissionsrechte gesorgt. Die ökologische Ausrichtung wird erhöht und die Anreize für Modernisierung werden verstärkt. Er ist eine Chance für besseren und effizienteren Klimaschutz in Europa.
Die rot-grüne Koalition hat am 29. April den "Gesetzentwurf über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen 2005 bis 2007" (NAP-Gesetz) in den Bundestag eingebracht. Das NAP-Gesetz beruht auf dem vom Bundeskabinett am 31. März 2004 beschlossenen Nationalen Allokationsplan 2005-2007.
Emissionsziele 2005-2007
Das Zuteilungsgesetz legt die CO2-Emissionsziele für 2005 bis 2007 fest. Für die Sektoren Energie und Industrie beträgt das jährliche Emissionsbudget 503 Mio. t CO2. Dies umfasst die Zuteilungsmenge für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen. Das allgemeine Ziel für die Sektoren Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Verkehr sowie private Haushalte wird auf insgesamt 356 Mio. t CO2 festgelegt.
Alle Anlagen - Bestandsanlagen und Neuanlagen - erhalten ihre Emissionsberechtigungen kostenlos zugeteilt. Für Bestandsanlagen erfolgt die Zuteilung auf der Grundlage ihrer historischen Emissionen nach dem Durchschnitt der Jahre 2000-2002. Neue Anlagen erhalten eine Zuteilung auf der Grundlage von so genannten "benchmarks" (Messlatten), die sich an der besten verfügbaren Technik orientieren.
Darüber hinaus bestimmt das Zuteilungsgesetz eine Reihe von Sonderregelungen, etwa für die Berücksichtigung frühzeitig erbrachter Klimaschutzleistungen oder einer gesonderten Behandlung von Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung.
Verbesserungen in den parlamentarischen Beratungen
Im Laufe der parlamentarischen Beratungen wurden einige Verbesserungen am Gesetzentwurf vorgenommen: