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Emissionshandel 



Nationaler Allokationsplan

Mit der Kanzlermehrheit hat der Deutsche Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen. Damit kann das Gesetz zum Emissionshandel in Kraft treten. Mit dem Emissionshandel soll der Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids verringert werden. Der europaweite Emissionshandel soll 2005 beginnen.

Emissionshandel kann beginnen

Mit dem Gesetz wird für eine gerechte Verteilung der Emissionsrechte gesorgt. Die ökologische Ausrichtung wird erhöht und die Anreize für Modernisierung werden verstärkt. Er ist eine Chance für besseren und effizienteren Klimaschutz in Europa.

Die rot-grüne Koalition hat am 29. April den "Gesetzentwurf über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen 2005 bis 2007" (NAP-Gesetz) in den Bundestag eingebracht. Das NAP-Gesetz beruht auf dem vom Bundeskabinett am 31. März 2004 beschlossenen Nationalen Allokationsplan 2005-2007.

Emissionsziele 2005-2007

Das Zuteilungsgesetz legt die CO2-Emissionsziele für 2005 bis 2007 fest. Für die Sektoren Energie und Industrie beträgt das jährliche Emissionsbudget 503 Mio. t CO2. Dies umfasst die Zuteilungsmenge für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen. Das allgemeine Ziel für die Sektoren Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Verkehr sowie private Haushalte wird auf insgesamt 356 Mio. t CO2 festgelegt.

Alle Anlagen - Bestandsanlagen und Neuanlagen - erhalten ihre Emissionsberechtigungen kostenlos zugeteilt. Für Bestandsanlagen erfolgt die Zuteilung auf der Grundlage ihrer historischen Emissionen nach dem Durchschnitt der Jahre 2000-2002. Neue Anlagen erhalten eine Zuteilung auf der Grundlage von so genannten "benchmarks" (Messlatten), die sich an der besten verfügbaren Technik orientieren.

Darüber hinaus bestimmt das Zuteilungsgesetz eine Reihe von Sonderregelungen, etwa für die Berücksichtigung frühzeitig erbrachter Klimaschutzleistungen oder einer gesonderten Behandlung von Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung.

Verbesserungen in den parlamentarischen Beratungen

Im Laufe der parlamentarischen Beratungen wurden einige Verbesserungen am Gesetzentwurf vorgenommen:

  • Die Ziele für die Sektoren Energie und Industrie werden nun rechtsverbindlich festgelegt. Damit ist klar: Die Ziele sind die Konstanten, mögliche Abweichungen im Zuteilungsverfahren führen nicht zu einer Ausweitung des Mengengerüstes.
  • Der Modernisierungsanreiz, die sogenannte Malus-Regel, wird verstärkt. Damit werden zusätzliche Anreize für frühzeitige Modernisierungsinvestitionen geschaffen.
  • Bei der Anerkennung von frühzeitigen Klimaschutzanstrengungen (Early Action) werden besonders ambitionierte Vorreiter stärker belohnt. Dies betrifft insbesondere Stadtwerke in den neuen Bundesländern.
  • Die Härtefallregelung wird nachjustiert, um sie verfassungsrechtlich wasserdicht zu machen und um besondere Problemfälle zu berücksichtigen. Die Eintrittsschwelle wird gesenkt, zugleich das Gesamtbudget für die Inanspruchnahme der Härtefallregelung gedeckelt.
  • Um eine ausreichende Ausstattung von neuen Investoren in Deutschland mit Emissionsrechten zu gewährleisten, wird eine geeignete Stelle beauftragt, zusätzliche Zertifikate zu kaufen und bereit zu stellen.